Am 5. Dezember fand in Göttingen die Konferenz "Streikrecht in
Kirchlichen Betrieben - das Bundesarbeitsgericht hat entschieden"
statt.
Bisher liegt die schriftliche Urteilsbegründung des BAG noch
nicht vor. Fest steht aber schon jetzt, auch in kirchlichen und
diakonischen Einrichtungen darf Streik nicht generell verboten werden.
Welche
Auswirkungen hat das für uns?
Streik gilt bei Tarifverhandlungen in Deutschland als letztes Mittel
der Arbeitnehmer, um ein akzeptables Ergebnis zu
erzielen. Tarifverhandlungen werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern
/ Arbeitgeberverbänden geführt. Zum Streik
dürfen nur Gewerkschaften aufrufen - kein Betriebsrat und
keine MAV darf das.
Gewerkschaften handeln Tarifverträge für Betriebe
aus, in denen sie eine ausreichende Mitgliederzahl haben. Wenn das
Streikrechtsurteil für uns eine Bedeutung haben soll, so ist
also der erste Schritt, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen in der
Gewerkschaft organisieren.
Wenn wir das nicht tun, dürfen wir zwar streiken,
können es aber nicht.
Der Gewerkschaftsbeitritt kann bei ver.di auch online erfolgen - das
Formular befindet sich hier.
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