Möglichkeiten der Beratung durch Mitglieder des Gesamtausschusses
Im Mitarbeitervertretungsgesetz § 55 werden die Aufgaben der Gesamtausschüsse klar geregelt. Darin heißt es unter anderem:
a) Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten,
b) Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitarbeitervertretungen
sowie Förderung der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen
Für den Informations- und Erfahrungsaustausch veranstalten wir die Regionalkonvente und Delegiertenversammlungen. Außerdem wollen wir unsere Fortbildungsangebote erweitern und bieten im Jahr 2023 Veranstaltungen zu den Themen MVG und AVR an.
Da wir im Bereich der Diakonie Mitteldeutschland viele MAVen zu betreuen haben, gibt es verschiedene Fragestellungen und Beratungsbedarfe. Gerade kleinere MAVen ohne fest geregelte Freistellungsanteile brauchen insbesondere bei Mitbestimmungs- oder Mitberatungsverfahren Rat in formalen Dingen oder auch einen Austausch über bestimmte Sachverhalte.
In solchen und vielen anderen Fällen hilft oft eine persönliche Beratung* am besten. Diese wollen wir allen MAVen anbieten. Gern kommt ein/e Vertreter/in des Gesamtausschusses zu Euch in die Einrichtung und berät die örtliche MAV in allen Fragen zur MAV-Arbeit. Auch zu Mitarbeiterversammlungen könnt ihr uns einladen. Sinnvoll ist es, wenn ihr eure Fragen und Problemstellungen kurz schriftlich zusammenfasst und per Mail an uns schickt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so tut es ausnahmsweise auch ein ausführliches Telefonat. Bitte beachtet, dass ihr bei der Anfrage die offizielle E-Mail-Adresse der MAV und eine aktuelle Telefonnummer angebt, unter der ihr gut erreichbar seid.
Zusätzlich wollen wir in Zukunft den Newsletter „Wochenblick“ wieder mehr für Informationen nutzen und ein Beratungsformat in Form von Videokonferenzen anbieten. Näheres dazu erfahrt ihr demnächst.
*Keine Rechtsberatung