Pandemiebedingte Wahlordnung verlängert
Der Rat der evangelischen Kirche in Deutschland hat die pandemiebeduingte Änderung der Wahlordnuing zum MVG verlängert. Die Sonderregelungen gelten nun bis zum 30.04.2022.
Wenn durch die Pandemie keine Mitarbeiterversammlung durchgeführt werden kann, bestimmt die MAV den Wahlvorstand. Die Wahlordnung in der aktuellen Fassung finden Sie hier: https://kirchenrecht-ekd.de/document/15076#s4.1900005