Für Verunsicherung sorgte dieser Tage eine Mitteilung in den Nachrichten. Der Abschlagsfreie Renteneintritt für langjährige Versicherte des Geburtsjahrganges 1964 liege jetzt bei 67 Jahren.
Für viele Beschäftigte war dies ein Schock – hatten sie sich doch einen deutlich früheren Renteneintritt errechnet. Klarheit schafft ein Blick auf die Website der Deutschen Rentenversicherung ( https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html ).
Hier wird klargestellt: Es gibt einen Unterschied zwischen der “Altersrenten für langjährig Versicherte” und der “Altersrenten für besonders langjährig Versicherte”
Langjährig versichert ist wer 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung hat. Besonders langjährig versichert ist, wer 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung hat.
Besonders langjährig Versicherte ab Geburtsjahr 1964 können mit 65 Jahren Abschlagsfrei in Rente gehen.
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