Ansprüche für “Holen aus dem Frei” geltend machen
Seit dem 1. Juli 2019 ist der neue Abs. 7 im § 9c der AVR Diakonie Mitteldeutschland in Kraft. Demnach bekommen die Beschäftigten in der Diakonie jeweils 40 Euro, wenn sie aus dem Frei gerufen werden und einspringen.
In verschiedenen Einrichtungen wurden diese 40 Euro bisher nicht, oder nur teilweise ausgezahlt.
Um ein Verfallen von entstandenen Ansprüchen zu vermeiden, empfehlen wir, diese gemäß § 45 AVR schriftlich geltend zu machen.
Ein entsprechendes Musterschreiben finden SIe hier: