Diakonie und VkM.EKM geben die Beschlüsse der ARK vom 15.06.22 (ARR03/22) unvollständig wieder- extreme Verschlechterungen für ältere Arbeitnehmer*innen!
Der Sonderkündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter*innen entfällt nach dem jüngsten ARK Beschluss für künftig einzustellende Beschäftigte. Das bedeutet, dass sich für Mitarbeiter*innen, die im Laufe ihres Erwerbslebens krank werden oder deren Arbeitsplatz eingeschränkt werden soll, die Situation im Falle einer Kündigung sehr stark verschlechtert. Während bislang Kündigungen von Mitarbeiter*innen, die länger als 15 Jahre für ein diakonisches Unternehmen tätig waren, nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich sind, haben sich die Arbeitgebervertreter und der Verband kirchlicher Mitarbeitender (VkM.EKM) darauf verständigt, diesen besonderen Schutz ersatzlos zu streichen. Das Vorgehen halten wir für skandalös, älteren und damit besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmer*innen gegenüber. Wir werden uns über die Folgen des Beschlusses eingehend beraten und euch dann noch genauer über die Folgen informieren. Eine genaue Bewertung der kompletten ARR 03/22 erfolgt demnächst