• Arbeitsvertragsrichtlinien DW EKM für Fortgeschrittene AVR.2

    39116 Magdeburg, Hansapark 2 , Germany

    Das kirchliche Arbeitsrecht bietet zahlreiche Regelungen, die für die tägliche Arbeit in der Mitarbeitendenvertretung von besonderer Bedeutung sind. In diesem Aufbauseminar werden die Kenntnisse aus dem Grundlagenbereich vertieft und anhand praxisnaher Fragestellungen weiterentwickelt. Dabei geht es insbesondere darum, Regelungen sicher einzuordnen und bestehende Gestaltungsspielräume für die Interessenvertretung zu erkennen und zu nutzen. PROGRAMM (PDF) ANMELDUNG […]

  • Mitarbeitendenvertretungsgesetz Aufbaukurskurs MVG.2 (Kurs 3/3)

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    Das MVG ist das ist das zentrale Element der Interessenvertretung von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen. Aufbauend auf dem Seminar MVG1 werden die bereits erworbenen Kenntnisse gefestigt, vertieft und erweitert. Die Teilnehmenden lernen praxisnah, wie sich Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen lassen – mit überzeugender Kommunikation, rechtssicheren Dienstvereinbarungen und dem Instrument der Einigungsstelle. PROGRAMM (PDF) ANMELDUNG (VIDEO folgt) […]

  • Kompetenzmodul für Verhandlungen: Interessen vertreten. Haltung zeigen. Lösungen verhandeln.

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    MAV-Arbeit bedeutet auch, die Interessen anderer engagiert zu vertreten, auch in herausfordernden Situationen Haltung zu zeigen und dabei konstruktiv nach Lösungen zu suchen. Dafür braucht es neben Fachwissen vor allem Selbstsicherheit, Klarheit und ein gutes Gespür für die eigene Wirkung. In diesem Seminar stärken Sie Ihre persönliche Präsenz und erweitern Ihre Handlungsmöglichkeiten für schwierige Gesprächs- […]

  • Strategie und Taktik für die MAV: Was wie erreichen? Beteiligungsrechte wie durchsetzen? Konsens oder Streit? Nachgeben oder hart bleiben?

    Entscheidungen im Betrieb werden durch die Leitung gefällt. Die MAV fühlt sich nicht hinreichend beteiligt. Die Dienststellenleitung bestreitet, die MAV überhaupt -jedenfalls aber nicht früher und nicht umfassender- beteiligen zu müssen. Im Übrigen solle die MAV darlegen, nach welcher Vorschrift welchen Gesetzes die Beteiligung erfolgen müsse. Im Übrigen sei die Entscheidung sowieso „alternativlos“. Es wird […]