Pandemiebedingte Änderung der Wahlordnung
Mit einer “Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur 2. Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland” wurde zum 1. Oktober 2020 die Wahlordnung zum MVG seändert. Damit sollen ordnungsgemäße MAV Wahlen auch unter Pandemie – Bedingungen möglich sein.
Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung