Änderung im MVG Ausführungsgesetz

AKTUELLES

Änderung im MVG Ausführungsgesetz

Die Herbstsynode der evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat Änderungen im MVG Ausführungsgesetz beschlossen.

Sie betreffen einerseits die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die MAV Wahl und andererseits die Einigungsstelle. Veröffentlicht wurden die Änderungen im Amtsblatt der evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 13.01.22 auf Seite 5  (Download hier).

Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die MAV kandidieren wollen wird nun verlangt, dass sie eine Loyalitätsverpflichtung unterzeichnen müssen.

Diese Verpflichtungserklärung kann abschreckend wirken. Deshalb ist eine Aufklärung über ihre wahre Bedeutung hilfreich.

Wir stellen folgende Materialien zur Verfügung:

Eine Juristische Bewertung zum neuen § 4 MVG AusfG

Ein Musterschreiben an die Wahlvorstände

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