Geplatzte Partnerschaft
Im November 2020 unterzeichneten der VKM, der GAMAV und die Gewerkschaft ver.di eine Vereinbarung um gemeinsam für einen Tarifvertrag in der Diakonie Mitteldeutschland einzutreten.
Der zentrale Punkt dieser Vereinbarung hat folgenden Wortlaut:
„Die Arbeitnehmervertreter/innen in der ARK stellen grundsätzlich ihre aktive Mitarbeit in der ARK ein. Ausnahmen davon bilden bis zum Abschluss eines Tarifvertrages Beschlüsse, die sich mit vorgelegten Dienstvereinbarungen gemäß Anlage 17 der AVR oder Arbeitsrechtsregelungen befassen, die zwischen Dienstgeberverband und ver.di vorvereinbart worden sind. Die Liste der Ausnahmen ist abschließend ….“
VKM und GAMAV besetzten nun die ARK nach den kirchengesetzlichen Regeln. Der VKM mit 2 – der GAMAV mit 3 Mitgliedern.
Nach einigen Schriftwechseln mit den Verantwortlichen in Kirche und Diakonie sowie einem Gespräch aller Beteiligten inklusive ver.di im Kirchenamt hat der VKM nun mitgeteilt, dass er solange es den Dritten Weg in Mitteldeutschland gibt, in der ARK mitarbeiten wird. Damit ist die Vereinbarung in ihrem Kern gescheitert.
Der GAMAV hat die ARK Mitglieder aufgefordert, sich gemäß der Vereinbarung zu verhalten. Die Mitglieder, welche der VKM entsandt hat, werden nach dessen Mitteilung weiterhin in der ARK arbeiten.
Sie werden in der Folge zu zweit fünf Arbeitgebern gegenübersitzen und um Verbesserungen für die rund 33.000 Arbeitnehmer in der Diakonie betteln (Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.06.80 festgestellt, dass die Gespräche in der ARK, ohne Durchsetzungskraft für die Arbeitnehmer keine Verhandlungen sondern “kollektives Betteln” sind [Az.: 1 AZR 822/79]).
Wie wird die Zukunft aussehen?
Wenn es sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie gefallen lassen vermutlich so:
Die Arbeitgeber in der ARK werden in der ersten Zeit einige Zugeständnisse machen um zu zeigen, wie toll der Dritte Weg funktioniert und der GAMAV wird wieder als Störer dargestellt werden.
Im nächsten Schritt wird die Landeskirche dann wohl das Arbeitsrechtsregelungsgesetz so ändern, dass die ARK ausschließlich mit willfährigen Mitarbeitern besetzt werden kann um jegliche Störung im Betriebsablauf zu verhindern.
Das kollektive Betteln wird fortgesetzt.
Wie können wir uns wehren?
Alle Beschäftigten in der Diakonie haben das Recht sich gewerkschaftlich zu organisieren und für ihre Interessen einzutreten.
Arbeitsrecht auf Augenhöhe gibt es nur mit einem Tarifvertrag. Diesen kann die für uns zuständige Gewerkschaft ver.di abschließen, wenn viele Mitarbeitende eintreten.
Gemeinsam können wir etwas erreichen.