Arbeitsrecht – aber nicht auf Augenhöhe

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Arbeitsrecht – aber nicht auf Augenhöhe

 

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich der GAMAV, der VKM, ver.di sowie  die Arbeitnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission an die Verantwortlichen in Kirche und Diakonie gewandt. Sie fordern auf, den Weg zu einem kirchengemäßen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Diakonie frei zu machen und Verhandlungen aufzunehmen.

Inzwischen liegen Antworten vom Dienstgeberverband und von der Diakonie Mitteldeutschland vor. Eine Reaktion der Landeskirche liegt bisher nicht vor.

Die Antworten gehen nicht auf die Forderungen der Arbeitnehmerseite ein. Stattdessen wird betont, dass das  Arbeitsrecht für die Diakonie im Dritten Weg gesetzt wird. Die Interessen der Arbeitnehmerseite werden ignoriert.

Der Dienstgeberverband geht noch einen Schritt weiter. Er stellt einen Antrag an die ARK auf Entgelterhöhung und fordert die Arbeitnehmer auf, sich an Verhandlungen in der ARK zu beteiligen.

Die Arbeitnehmerseite lehnt diese Beteiligung am Dritten Weg ab. Sie sagt aber gleichzeitig zu für eine Übergangszeit Beschlüsse in der ARK zu fassen.  Diese müssen jedoch vorher zwischen Dienstgeberverband und ver.di ausgehandelt werden.

Auch hierauf geht der Dienstgeberverband nicht ein. Stattdessen wurde jetzt ein Termin für eine  ARK – Sitzung festgelegt. Laut Arbeitsrechtsregelungsgesetz kann die ARK auch dann beschließen, wenn keine Arbeitnehmer anwesend sind.

Diesen Weg will man jetzt offensichtlich gehen.

Mitarbeitervertretungen und auch Einzelpersonen, die mit diesem Vorgehen unzufrieden sind, können die Arbeitnehmerseite unterstützen. Ein Musterschreiben gibt es <hier>.

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